Stand: [AUSFÜLLEN: Datum der Erstellung bzw. letzten Überarbeitung, Format TT.MM.JJJJ] · Version [AUSFÜLLEN: z. B. 1.0.0]
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung ICS Schichtplanung (Self-Host-Instanz unter https://[AUSFÜLLEN: betreiber-spezifische-domain]) in der zum Zeitpunkt der Erstellung bereitgestellten Fassung, einschließlich aller öffentlich erreichbaren Seiten (Login, Dashboard, Schichtplanung, Mitarbeiterverwaltung, Sitzplan-Buchung, Berichte, Profil, Admin-Bereich) sowie der zugehörigen API-Endpunkte, soweit diese im Browser verwendet werden.
Nicht in den Geltungsbereich fallen: interne Verwaltungswerkzeuge, die ausschließlich Administratoren mit lokalem Zugang nutzen, sowie externe Drittanbieter-Dienste, auf die aus der Anwendung verlinkt wird und für die der jeweilige Anbieter eigenständig verantwortlich ist.
Diese Webanwendung ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 v3.2.1 (Stand: August 2021), die ihrerseits die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA referenziert. Die nachfolgend unter Abschnitt 3 aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Begründung der Einstufung „teilweise vereinbar": Die Anwendung befindet sich in einer aktiven Audit- und Verbesserungsphase. Im Rahmen der Cluster #3193 (diese Erklärung), #3194 (aria-live für Login-Fehler), #3195 (aria-hidden für dekorative SVGs), #3196 (semantische Überschriften im Booking-Panel) und #3197 (Speicherstatus für assistive Technologien) wurden zentrale WCAG-AA-Lücken geschlossen. Weitere Cluster (#2140, #2143, #2502, #2503) sind in Bearbeitung bzw. dokumentiert.
Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Wir arbeiten an der Behebung im Rahmen unserer kontinuierlichen Verbesserung. Sollten Sie auf weitere Barrieren stoßen, nutzen Sie bitte den Feedback-Mechanismus in Abschnitt 5.
Die Drag-and-Drop-Funktion in der Schichtplanungs-Ansicht ist primär auf Maus-/Touch-Eingabe ausgelegt. Eine vollständige Tastatur-Alternative sowie eine ARIA-konforme Grid-Implementierung gemäß WAI-ARIA Authoring Practices Grid-Pattern ist in Planung.
Betroffene WCAG-Kriterien: 2.1.1 Tastatur (Level A), 4.1.2 Name, Rolle, Wert (Level A).
Die interaktive SVG-basierte Raumkarte im Sitzplan-Editor verwendet teilweise visuelle Marker (Farbe + Form) ohne textuelle Alternative für nicht-visuelle Ausgaben.
Betroffene WCAG-Kriterien: 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte (Level A), 1.4.1 Verwendung von Farbe (Level A).
Nach dem Login sind anwendungsweit Statusänderungen (Speicher- Erfolgsmeldungen, Validierungsfehler, Echtzeit-Updates per SSE) noch nicht flächendeckend in aria-live-Regionen verankert. Dies ist ein bekanntes Gap (siehe #2140, #2503) mit laufender Behebung.
Betroffene WCAG-Kriterien: 4.1.3 Statusmeldungen (Level AA).
Das Mitarbeiter-Autocomplete im Sitzplan-Buchungsdialog hatte bis zum Audit-Cluster #3196 keine programmatisch zugängliche Bezeichnung. Diese Lücke wurde im selben Cluster durch eine semantische Überschrift mit aria-labelledby-Verknüpfung behoben.
Die generierten PDF-Berichte (Schicht-, Urlaubs-, Krankheits-Auswertung) sind derzeit nicht durchgehend getaggt (kein strukturiertes PDF/UA). Ersatzweise wird die CSV- und XLSX-Variante angeboten, die mit Standard-Tabellenkalkulations- und Screen-Reader-Software nutzbar ist.
Betroffene WCAG-Kriterien: — (PDF-Dokumente werden in WCAG 2.1 nicht direkt adressiert; analoge Anforderung aus EN 301 549 §10.5).
Diese Erklärung wurde am [AUSFÜLLEN: Datum] erstellt und zuletzt am [AUSFÜLLEN: Datum der letzten Überarbeitung] überarbeitet.
Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte durch eine Selbstbewertung (internes Audit) anhand der WCAG-2.1-AA-Erfolgskriterien. Geplant ist eine ergänzende externe Prüfung gemäß BIK-Prüfverfahren bzw. BITV-Test im Jahr [AUSFÜLLEN].
Methodik: strukturierte Code-Audit-Cluster (audit:compliance/accessibility), manuelle Tests mit Screen-Readern (NVDA + Firefox, VoiceOver + Safari) sowie automatisierte Prüfungen mit axe-core im CI-Workflow.
Wenn Sie auf Barrieren in dieser Webanwendung stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte über einen der folgenden Kanäle:
Wir antworten auf Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen und bemühen uns um eine zeitnahe Behebung gemeldeter Barrieren.
Wenn Sie innerhalb der in Abschnitt 5 genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder Ihre Beschwerde nicht angemessen bearbeitet wird, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2501
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die privatwirtschaftliche Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungs- gesetzes (BFSG). Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG kann eine Beschwerde eingereicht werden:
Bundesnetzagentur
Referat 615 — Marktüberwachung BFSG
Postfach 80 01, 55003 Mainz
Web: https://www.bundesnetzagentur.de/bfsg
Die Barrierefreiheit dieser Webanwendung orientiert sich an folgenden technischen Standards:
Bei Änderungen an der Webanwendung, die Auswirkungen auf die Barrierefreiheit haben, wird diese Erklärung aktualisiert und das Datum in Abschnitt 4 angepasst. Frühere Versionen sind auf Anfrage über den Feedback-Kanal (Abschnitt 5) erhältlich.
Diese Erklärung wurde automatisch auf den Pflicht-Stand gemäß EAA Annex I §E und BFSG §3 ergänzt (sec #3193, Audit-Cluster audit:compliance/accessibility). Der Betreiber ist verpflichtet, jede als [AUSFÜLLEN] markierte Sektion vor Go-Live mit den tatsächlichen Kontaktdaten und der Domain der Self-Host-Instanz zu füllen. Bußgeldrahmen bei fehlender oder unvollständiger Erklärung gemäß § 16 BFSG: bis zu 100.000 €.