Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: [AUSFÜLLEN: Datum der Erstellung bzw. letzten Überarbeitung, Format TT.MM.JJJJ] · Version [AUSFÜLLEN: z. B. 1.0.0]

1. Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung ICS Schichtplanung (Self-Host-Instanz unter https://[AUSFÜLLEN: betreiber-spezifische-domain]) in der zum Zeitpunkt der Erstellung bereitgestellten Fassung, einschließlich aller öffentlich erreichbaren Seiten (Login, Dashboard, Schichtplanung, Mitarbeiterverwaltung, Sitzplan-Buchung, Berichte, Profil, Admin-Bereich) sowie der zugehörigen API-Endpunkte, soweit diese im Browser verwendet werden.

Nicht in den Geltungsbereich fallen: interne Verwaltungswerkzeuge, die ausschließlich Administratoren mit lokalem Zugang nutzen, sowie externe Drittanbieter-Dienste, auf die aus der Anwendung verlinkt wird und für die der jeweilige Anbieter eigenständig verantwortlich ist.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webanwendung ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 v3.2.1 (Stand: August 2021), die ihrerseits die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA referenziert. Die nachfolgend unter Abschnitt 3 aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Begründung der Einstufung „teilweise vereinbar": Die Anwendung befindet sich in einer aktiven Audit- und Verbesserungsphase. Im Rahmen der Cluster #3193 (diese Erklärung), #3194 (aria-live für Login-Fehler), #3195 (aria-hidden für dekorative SVGs), #3196 (semantische Überschriften im Booking-Panel) und #3197 (Speicherstatus für assistive Technologien) wurden zentrale WCAG-AA-Lücken geschlossen. Weitere Cluster (#2140, #2143, #2502, #2503) sind in Bearbeitung bzw. dokumentiert.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Wir arbeiten an der Behebung im Rahmen unserer kontinuierlichen Verbesserung. Sollten Sie auf weitere Barrieren stoßen, nutzen Sie bitte den Feedback-Mechanismus in Abschnitt 5.

3.1 Drag-and-Drop-Schichtplanung

Die Drag-and-Drop-Funktion in der Schichtplanungs-Ansicht ist primär auf Maus-/Touch-Eingabe ausgelegt. Eine vollständige Tastatur-Alternative sowie eine ARIA-konforme Grid-Implementierung gemäß WAI-ARIA Authoring Practices Grid-Pattern ist in Planung.

Betroffene WCAG-Kriterien: 2.1.1 Tastatur (Level A), 4.1.2 Name, Rolle, Wert (Level A).

3.2 Sitzplan-Editor (SVG-Raumkarte)

Die interaktive SVG-basierte Raumkarte im Sitzplan-Editor verwendet teilweise visuelle Marker (Farbe + Form) ohne textuelle Alternative für nicht-visuelle Ausgaben.

Betroffene WCAG-Kriterien: 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte (Level A), 1.4.1 Verwendung von Farbe (Level A).

3.3 Statusmeldungen außerhalb des Login-Flows

Nach dem Login sind anwendungsweit Statusänderungen (Speicher- Erfolgsmeldungen, Validierungsfehler, Echtzeit-Updates per SSE) noch nicht flächendeckend in aria-live-Regionen verankert. Dies ist ein bekanntes Gap (siehe #2140, #2503) mit laufender Behebung.

Betroffene WCAG-Kriterien: 4.1.3 Statusmeldungen (Level AA).

3.4 Autocomplete im Booking-Panel

Das Mitarbeiter-Autocomplete im Sitzplan-Buchungsdialog hatte bis zum Audit-Cluster #3196 keine programmatisch zugängliche Bezeichnung. Diese Lücke wurde im selben Cluster durch eine semantische Überschrift mit aria-labelledby-Verknüpfung behoben.

3.5 Bestimmte PDF-Berichte

Die generierten PDF-Berichte (Schicht-, Urlaubs-, Krankheits-Auswertung) sind derzeit nicht durchgehend getaggt (kein strukturiertes PDF/UA). Ersatzweise wird die CSV- und XLSX-Variante angeboten, die mit Standard-Tabellenkalkulations- und Screen-Reader-Software nutzbar ist.

Betroffene WCAG-Kriterien: — (PDF-Dokumente werden in WCAG 2.1 nicht direkt adressiert; analoge Anforderung aus EN 301 549 §10.5).

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [AUSFÜLLEN: Datum] erstellt und zuletzt am [AUSFÜLLEN: Datum der letzten Überarbeitung] überarbeitet.

Die Bewertung der Vereinbarkeit erfolgte durch eine Selbstbewertung (internes Audit) anhand der WCAG-2.1-AA-Erfolgskriterien. Geplant ist eine ergänzende externe Prüfung gemäß BIK-Prüfverfahren bzw. BITV-Test im Jahr [AUSFÜLLEN].

Methodik: strukturierte Code-Audit-Cluster (audit:compliance/accessibility), manuelle Tests mit Screen-Readern (NVDA + Firefox, VoiceOver + Safari) sowie automatisierte Prüfungen mit axe-core im CI-Workflow.

5. Feedback-Mechanismus

Wenn Sie auf Barrieren in dieser Webanwendung stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte über einen der folgenden Kanäle:

  • E-Mail: [AUSFÜLLEN: barrierefreiheit@betreiber-domain]
  • Postanschrift:
    [AUSFÜLLEN: Vollständiger Firmenname]
    [AUSFÜLLEN: Straße + Hausnummer]
    [AUSFÜLLEN: PLZ + Ort]
  • In-App-Feedback: Über das Profil-Menü (Einstellungen → Barrierefreiheit-Feedback) können Sie direkt eine Nachricht an das Compliance-Team senden.

Wir antworten auf Ihre Anfrage innerhalb von 5 Werktagen und bemühen uns um eine zeitnahe Behebung gemeldeter Barrieren.

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb der in Abschnitt 5 genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder Ihre Beschwerde nicht angemessen bearbeitet wird, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

6.1 Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2501
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

6.2 Bundesnetzagentur (Marktüberwachung BFSG)

Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die privatwirtschaftliche Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungs- gesetzes (BFSG). Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG kann eine Beschwerde eingereicht werden:

Bundesnetzagentur
Referat 615 — Marktüberwachung BFSG
Postfach 80 01, 55003 Mainz
Web: https://www.bundesnetzagentur.de/bfsg

7. Technische Spezifikationen

Die Barrierefreiheit dieser Webanwendung orientiert sich an folgenden technischen Standards:

  • WCAG 2.1 Level AA — Web Content Accessibility Guidelines, W3C Recommendation, Juni 2018.
  • EN 301 549 v3.2.1 — Harmonisierte europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an ICT-Produkte und -Dienstleistungen (Stand: August 2021), Amtsblatt der EU referenced für die EAA.
  • WAI-ARIA 1.2 — Authoring Practices für dynamische Komponenten (Combobox, Grid, Dialog, Tabs).

8. Gültigkeit und Änderung

Bei Änderungen an der Webanwendung, die Auswirkungen auf die Barrierefreiheit haben, wird diese Erklärung aktualisiert und das Datum in Abschnitt 4 angepasst. Frühere Versionen sind auf Anfrage über den Feedback-Kanal (Abschnitt 5) erhältlich.


Diese Erklärung wurde automatisch auf den Pflicht-Stand gemäß EAA Annex I §E und BFSG §3 ergänzt (sec #3193, Audit-Cluster audit:compliance/accessibility). Der Betreiber ist verpflichtet, jede als [AUSFÜLLEN] markierte Sektion vor Go-Live mit den tatsächlichen Kontaktdaten und der Domain der Self-Host-Instanz zu füllen. Bußgeldrahmen bei fehlender oder unvollständiger Erklärung gemäß § 16 BFSG: bis zu 100.000 €.

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